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Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Vorerkrankung abschließen

Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung schützen Sie sich vor den finanziellen Folgen, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihrer Tätigkeit nicht mehr nachgehen können. Doch bei Vertragsabschluss prüfen die Gesellschaften das zu versichernde Risiko sehr genau. Sie nehmen anhand von Gesundheitsfragen eine umfassende Risikoanalyse durch, um die Wahrscheinlichkeit für eine Berufsunfähigkeit zu beurteilen. Dabei können bestehende Erkrankungen oder Leiden zu Leistungsausschlüssen oder der Ablehnung des Antrags führen. Allerdings lässt sich eine BU-Versicherung trotz Vorerkrankung abschließen, denn nicht jede Krankheit ist ein Ausschlusskriterium.

Warum gibt es bei der BU-Versicherung eine Gesundheitsprüfung?

In Deutschland wird rund jeder vierte Erwerbstätige berufsunfähig. Das spricht nicht nur für die Notwendigkeit der Berufsunfähigkeitsversicherung. Sondern auch dafür, dass die Leistungswahrscheinlichkeit der Versicherer recht hoch ist.

Die Versicherer tragen somit bei der BU ein hohes Risiko. Immerhin müssen sie im Leistungsfall Monat für Monat eine Rentenzahlung erbringen. Aus diesem Grund möchten die Gesellschaften das potenzielle Risiko eines Antragstellers genau einschätzen. Leidet dieser bereits an Krankheiten, die mit großer Wahrscheinlichkeit zu einer Berufsunfähigkeit führen, sind sie dazu berechtigt, den Antrag abzulehnen.

Gleichermaßen schützt sich die Gesellschaft mit der Gesundheitsprüfung auch davor, dass die BU-Versicherung erst abgeschlossen wird, wenn der Leistungsfall abzusehen ist. Gesunde Erwerbstätige machen sich oft keine Gedanken über das Risiko einer BU. Erst wenn sie die entsprechende Diagnose erhalten oder verunfallen, wird diese Gefahr greifbar. Die Versicherer möchten durch die Gesundheitsprüfung verhindern, dass nur bereits vorerkrankte Personen einen Vertrag abschließen, was langfristig nicht wirtschaftlich wäre.

Was beinhaltet die Gesundheitsprüfung der BU?

Die Gesundheitsprüfung der BU-Versicherung besteht aus einem umfangreichen Fragenkatalog, der mehrere Seiten umfassen kann. Dabei müssen die Antragsteller Angaben zu ihrem derzeitigen Gesundheitszustand machen – routinemäßig wird nach Körpergröße und Gewicht sowie nach Krankheiten und Leiden gefragt.

Der Versicherer betrachtet den aktuellen Gesundheitszustand und die vergangene Krankengeschichte. Je nach Anbieter müssen Diagnosen, Behandlungen und Untersuchungen angegeben werden, die zwischen fünf und zehn Jahre zurückliegen. Die Fragen beziehen sich auf körperliche und psychische Erkrankungen, chronische Krankheiten sowie bereits durchgeführte und geplante Operationen. Mögliche Gesundheitsfragen sind:

  • Befinden oder befanden Sie sich in den letzten zehn Jahren in psychologischer Behandlung?
  • Leiden oder litten Sie in den letzten zehn Jahren an Krankheiten oder Beschwerden des Bewegungsapparats?
  • Nehmen Sie derzeit Medikamente ein?
  • Wurden Sie in den letzten zehn Jahren wegen Allergien behandelt oder untersucht?
  • Befanden Sie sich in den letzten zehn Jahren in stationärer Behandlung?

Wird eine Frage mit „Ja“ beantwortet, fordern die Versicherer weitere Informationen. Diese können bei einer Schweigepflichtentbindung direkt beim Arzt angefragt werden oder es sind Befunde und Diagnosen einzureichen.

Gesundheitsfragen müssen immer wahrheitsgemäß beantwortet werden

Wichtig ist, dass die Antragsteller alle Fragen korrekt beantworten. Im Optimalfall füllen sie den Fragenkatalog gemeinsam mit ihrem Hausarzt aus. Denn werden Informationen nicht weitergegeben oder Falschangaben gemacht, darf der Versicherer im Leistungsfall die Zahlung verweigern! Aus diesem Grund müssen die Gesundheitsfragen immer wahrheitsgemäß beantwortet werden.

Sie möchten sich optimal gegen Berufsunfähigkeit absichern?

Unsere kompetenten Ansprechpartner stehen Ihnen bei Ihren Anliegen jederzeit zur Verfügung. Gerne finden wir die passende Berufsunfähigkeitsversicherung für Sie und Ihre Bedürfnisse.

Kann ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Vorerkrankung abschließen?

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist trotz Vorerkrankung möglich. Denn nicht jede Krankheit führt automatisch zur Ablehnung. Die Statistik zeigt, dass rund drei Viertel aller Anträge trotz Vorerkrankungen angenommen werden.

Außerdem gilt bei der BU eine Verjährung. Das heißt, Erkrankungen, die außerhalb des abgefragten Zeitraums liegen, müssen nicht angegeben werden – sofern diese ausgeheilt sind. Wer also beispielsweise vor zehn Jahren wegen eines Burn-outs behandelt wurde und genesen ist, muss die Erkrankung nicht melden, wenn der Versicherer einen Zeitraum von fünf Jahren abfragt. Außerdem haben die Anbieter neben der Ablehnung des Antrags weitere Möglichkeiten, um auf ein erhöhtes Risiko zu reagieren.

Berufsunfähigkeit trotz Vorerkrankung: Diese Möglichkeiten gibt es

Der Versicherer kann anstelle der Antragsablehnung einen Risikozuschlag verlangen. Dies führt für die Versicherten zu einer Verteuerung des Beitrags. Jedoch gibt es keine Einschränkungen im Versicherungsschutz.

Eine andere Option ist der Leistungsausschluss. Wer beispielsweise an Asthma leidet, kann die Krankheit und damit verbundene Erkrankungen ausschließen lassen. Dann besteht kein Versicherungsschutz, wenn die Versicherungsnehmer aufgrund der Atemwegserkrankung berufsunfähig werden. Wohl aber bei allen anderen Risiken wie etwa Krebs oder einem Unfall.

Eine BU-Versicherung ist trotz Krankheit somit keine Unmöglichkeit. Im Optimalfall gehören Sie zu den 75 Prozent, die trotz Vorerkrankung angenommen werden. Oder Sie erhalten, wenn das Risiko groß sein sollte, einen Beitragszuschlag oder einen Leistungsausschluss.

Vereinbart der Versicherer einen Leistungsausschluss, kann dieser später wieder zurückgenommen werden. Je nach Bedingungswerk, wenn die Krankheit für einen bestimmten Zeitraum ausgeheilt ist. Selbiges gilt für Risikozuschläge.

Problematische und unproblematische Vorerkrankungen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung

Mit diesen Krankheiten oder Leiden ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Vorerkrankung in den meisten Fällen möglich oder erschwert:

Unproblematische Vorerkrankungen:

 

  • Grippe und leichte Infekte
  • Leichtes Asthma
  • Allergien (berufsabhängig)
  • Leichte Migräne
  • Zahnersatz, Zahnbehandlungen

Vorerkrankungen mit häufig Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen:

  • Psoriasis und Neurodermitis
  • Bandscheibenvorfall
  • Knochenbruch
  • Asthma und chronische Bronchitis
  • Skoliose
  • Karpaltunnel-Syndrom
  • Psychische Leiden (je nach Schwere)
  • Bluthochdruck
  • Sehstörungen

 

Nicht versicherbare Vorerkrankungen:

  • Krebs
  • HIV und AIDS
  • Diabetes
  • Epilepsie
  • Multiple Sklerose
  • Parkinson
  • Herzinfarkt / Schlaganfall
  • Rheuma
  • Suchterkrankungen und schwere psychische Leiden

Wieso ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit psychischer Vorerkrankung problematisch?

Eine Umfrage der Bundespsychotherapeutenkammer hat belegt, dass Menschen mit psychischer Vorerkrankung Probleme beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung haben. In der Untersuchung haben drei von 45 Anbietern den Antrag sofort abgelehnt, 33 sahen gravierende Leistungseinschränkungen vor.

Bei psychischen Leiden nehmen die meisten Anbieter eine Einzelfallprüfung vor. Dabei müssen die Antragsteller die Krankengeschichte der letzten fünf Jahre, unter Umständen sogar zehn Jahre komplett offenlegen. Grund für dieses Vorgehen ist mitunter, dass psychische Erkrankungen mittlerweile zu den häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit zählen. Außerdem ist dieses Risiko aufgrund des ständig steigenden Drucks in der Arbeitswelt nur schwer kalkulierbar.

Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung trotz psychischer Vorerkrankung abschließen möchte, muss mit einer umfangreichen Prüfung rechnen. Unmöglich ist der Schutz gegen Berufsunfähigkeit aber auch in diesen Fällen nicht!

Unser Tipp: Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Vorerkrankung – die anonyme Risikovoranfrage

Ein Problem bei der Gesundheitsprüfung ist, dass die Versicherer danach fragen, ob bereits ein Antrag abgelehnt wurde. Am Beispiel der Berufsunfähigkeitsversicherung trotz psychischer Vorerkrankung wird klar, dass einige Gesellschaften die betroffenen Anträge sofort ablehnen. Während andere Versicherer Personen mit psychischen Krankheiten annehmen, wenn auch mit Erschwernissen. Wer jedoch an einen Anbieter gerät, der den Antrag ablehnt, muss bei zukünftigen Anträgen die vorangegangene Ablehnung angeben. Und damit steigt das Risiko, dass auch der neue Versicherer keine Zusage erteilt.

Abhilfe schafft die anonyme Risikovoranfrage. Dabei werden dem gewünschten Versicherer die Gesundheitsfragen anonymisiert zugespielt. Dieser prüft dann, auch anhand von Befunden, ob er den Antrag unter den gegebenen Umständen annehmen würde. Lautet die Antwort Nein, hat die Ablehnung keine Auswirkungen auf die Antragsteller.

Gerne sind unsere Experten Ihnen behilflich. Wir können nicht nur eine anonyme Risikovoranfrage für Sie durchführen, wir helfen Ihnen auch dabei, eine Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Vorerkrankung zu finden.

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